In den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts kamen erste Überlegungen zu einer überregionalen Straßenverbindung von den
Niederlanden über Ostfriesland und Schleswig-Holstein in den Osten auf. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) der
Region erarbeiteten einen Verkehrswegeplan, der auch eine „Küstenautobahn“ vorsah, die A 22. Schließlich wurde das
Projekt Ende der siebziger Jahre aber fallen gelassen – mutmaßlich wegen des wachsenden Umweltbewusstseins, des
fehlenden Geldes und des geringen Nutzens.
Hintergrund könnte noch ein anderer sein. Die Planungen für einen Wesertunnel wurden konkreter. Dieser sollte wegen des erheblichen Widerstands aus der Region nicht in einen Zusammenhang mit der Autobahn gestellt werden. Die A 22 wurde aus dem Raumordnungsprogramm gestrichen. Von offizieller Seite dementierte man immer wieder einen Zusammenhang des Tunnels mit der Küstenautobahn.
Für die Verbindung mit der A 20 aus Schleswig-Holstein wurde die Hamburg nahe Variante direkt an die A 1 bei Sittensen festgelegt („Krause-Bogen“). Inzwischen war außerdem die Verbindung von den Niederlanden nach Schleswig-Holstein über die A 28, A 1 und A 7 fertiggestellt (siehe Karte).
Entgegen den anderslautendern Äußerungen im Vorfeld ließen Niedersachsen, die IHK und die hiesigen Landräte bereits während des Wesertunnelbaus das Projekt A 22 wieder aufleben. Dies gipfelte in einer Entschließung zur Küstenautobahn A 22 drei Jahre vor Fertigstellung des Wesertunnels.
2003 beschloss die Bundesregierung einen neuen Bundesverkehrswegeplan und wies die Küstenautobahn A 22 im weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag aus. Im Januar 2004 wurde der Wesertunnel für den Verkehr freigegeben.
Im Oktober 2005 erfolgte der „Startschuss“ für die Planung der Küstenautobahn A 22 durch den niedersächsischen Wirtschaftsminister Walter Hirche, der noch 1989 die A 22 „ersatzlos streichen“ lassen wollte und damals erklärte: “…wollen und werden weder der Bund noch das Land Niedersachsen die Pläne für diese (...) Maßnahme neu aufleben lassen“.
2007 wurde das Raumordnungsverfahren eingeleitet. An dessen Ende stand 2009 die landesplanerische Feststellung. Die Linienbestimmung erfolgte Mitte 2010. Dabei wurde eine von der landesplanerischen Feststellung abweichende Linie bestimmt – wohl einmalig in der Bundesrepublik. Aus planungstaktischen Gründen änderte man den Namen der geplanten Trasse. Sie heißt jetzt A 20.
Von sieben Abschnitten wurde bisher nur für zwei das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Planfeststellungsbeschlüsse gibt es noch keine. Auch wenn es nach dem kleinen Exkurs in die Geschichte nicht so aussehen mag: Gemessen am planungsrechtlichen Verfahrensstand steht die A 20 in Niedersachsen noch ganz am Anfang.
Das Ziel dieses Kompendiums ist es, Fakten und Hintergründe zu diesem Projekt aufzuzeigen und Alternativen anzuregen
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